ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der WD GmbH –
Werbung & Design.

1.) Allgemeines Druck- und Werbetechnik
(1) Im Druckbereich (Offset-, Digital-, Großformat-, Sieb-, Tampon-,
Direkt- und Textildruck kann es bei Auflagen ab 10 Stück zu
Toleranzen/Abweichungen von bis zu +/- 10% geben. Im Großformatdruck
kann es aus physikalischen Gründen zu Längen- und
Breitendifferenzen von bis zu 5% kommen. Müssen verklebte
Folien am Fahrzeug in Form geschnitten werden, da unabdinglich,
sind Einschnitte in den Lack des Fahrzeuges keine Mängel.

2.) Geltung
(1) Die nachfolgenden AGB der WD GmbH – Werbung & Design,
Neuried (im Folgenden: WD genannt) gelten für alle Verträge, die
mit WD geschlossen werden.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners
sind, sofern nicht ausdrücklich von WD schriftlich akzeptiert,
unverbindlich.

3.) Nutzungsrechte
(1) Die Leistungen von WD sind urheberrechtlich geschützt. Die
folgenden Regeln gelten aber auch dann, wenn dies nicht der Fall
ist.
(2) Alle Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung
auf den Vertragspartner über.
(3) Nutzungsrechte gehen inhaltlich, räumlich und zeitlich nur
insoweit auf den Vertragspartner über, wie dies ausdrücklich
vereinbart oder nach dem Vertragszweck erforderlich ist. Im Übrigen
verbleiben die Rechte bei WD
(4) Das Recht zur Änderung oder Bearbeitung ist nicht eingeräumt,
soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Vertragspartner
ist nicht berechtigt, Teile von Werken gesondert oder in anderer
Weise als vereinbart zu nutzen.
(5) Rohdaten und Entwürfe werden weder übergeben noch werden
Nutzungsrechte an diesen eingeräumt, soweit nichts anderes
vereinbart ist.
(6) Die Nutzungsrechte für Entwürfe, die von WD im Rahmen
eines vom Kunden beauftragten Projekts erarbeitet, vom Kunden
aber verworfen werden, bleiben grundsätzlich bei WD. Das Gleiche
gilt für Leistungen, die WD im Rahmen eines vom Kunden
initiierten Wettbewerbs- oder Angebotsverfahrens erbringt, für die
WD jedoch nicht vergütet wird.
(7) Der Vertragspartner ist nicht zur Vergabe von Sublizenzen
berechtigt, soweit dies nicht anders vereinbart wird. Dies gilt auch
hinsichtlich der Nutzung im Konzern.
(8) Die in Einzelfällen bestehende Verpflichtung des Vertragspartners
zur selbständigen Meldung und Lizenzierung bestimmter
Nutzungen bei einer Verwertungsgesellschaft (z.B. GEMA) bleibt
unberührt.

4.) Originale und Quellcodes
(1) WD ist nicht verpflichtet, offene Daten, Reinzeichnungen,
digitale und analoge Originale, Negative, Masterbänder, Quellcodes
o.ä. an den Vertragspartner herauszugeben, soweit dies nicht
ausdrücklich vereinbart wird.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, hat der Vertragspartner ihm
überlassene Originale unverzüglich nach Gebrauch zurückzureichen.
Der Vertragspartner hat diese auf eigene Kosten in branchenüblicher
Verpackung auf eigene Gefahr an WD zurückzusenden.
(3) WD trifft keine besondere Archivierungspflicht hinsichtlich der
Originale und überlassener Kopien. Entwurfsmaterial muss nicht
aufbewahrt werden.

5.) Abnahme
Soweit WD eine Werkleistung erbringt, ist der Vertragspartner
verpflichtet, diese innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Bereitstellung
auf ihre Funktionen und Fehlerfreiheit zu überprüfen.
Kommt es binnen dieser Frist nicht zur Abnahmeprüfung, gilt das
Werk als abgenommen. Das Werk gilt ebenfalls als abgenommen,
wenn der Vertragspartner die abgelieferte Leistung rügelos
in Benutzung nimmt oder die Auftragsklarheit bestätigt.

6.) Zahlungsbedingungen
(1) Vereinbarte Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die
Erstattung von Reisekosten und Spesen sowie von Materialaufwand
und Requisite ergibt sich aus gesonderter Vereinbarung.
Die Erstellung von Vervielfältigungsstücken der Produkte ist
gesondert zu vergüten, soweit nichts anderes vereinbart wird.
2) Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von
sieben Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung
fällig. Im Falle von Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gem. §
288 BGB berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(3) Eine Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten
oder von WD anerkannt sind.

7.) Preise und Zahlung sowie Vertragsbestandteile der WD
GmbH - Werbung & Design, sowie www.rahmen-druck.de
(1) Die Preise gelten für den in der Bestellinformation aufgeführten
Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen
werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro
exklusive Versandkosten, zuzüglich eventueller Frachtkosten
und Umsatztsteuer (Mehrwertsteuer), bei Exportlieferungen, Zoll
sowie Gebühren und andere öffentliche Abgaben.
(2) Soweit den vereinbarten Preise die Listenpreise der WD zugrunde
liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach
Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen
Listenpreise der WD.
(3) Rechnungsbeträge sind grundsätzlich per Vorauskasse ohne
jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich
vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang
bei WD. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind
die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 8% p. a.
zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer
Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers
oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche
ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind.
(5) Die WD ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder
Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des
Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit
des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet
sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen
der WD durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis
(einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für
die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

Wichtiger Haftungshinweis (Vertragsbestandteil):
Unsere angebotenen WERA Rahmen-Systeme zur Wandmontage
und freistehend sind für den täglichen Einsatz im Außenbereich
ausgelegt. Kratzer oder leichte Beschädigungen auf der
Rohrrahmenkonstruktion oder den Anbauteilen sind daher kein
Reklamationsgrund.
Die WD GmbH - Werbung & Design übernimmt keine Haftung,
Garantie und Gewährleistung für die Statik, Montagefestigkeit an
Wänden, Montage- und Standsicherheit am und im Boden, sowie
die Haltbarkeit der vom Käufer oder Dritten montierten Rahmensysteme.
Unsachgemäßes Montieren, Aufstellen und Fixieren
von Nichtfachpersonal führt zu Haftungs- und Garantie-/Gewährleistungsausschluss.
Spannexpander, Ankersteine und Drucke
sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Für die Befestigung von freistehenden Werbefächen, besonders
bei starkem Wind, ist die Bodenbeschaffenheit vor Ort vom Aufsteller/
Monteur zu prüfen, da die diese immer zuständig für die
Standfestigkeit von tragenden Teilen ist. Bei Wandrahmen empfehlen
wir Montagemittel von Fischer, da mit diesen unsere Montagen
ohne Beanstandungen getestet wurden. Jede Wandbeschaffenheit
erfordert andere Befestigungssysteme, für deren
Richtigkeit ausschließlich der Käufer verantwortlich ist.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die WD GmbH - Werbung
& Design nicht für Genehmigungen, Statik und statische
Vorschriften für Werbeanlagen jeglicher Art zuständig ist oder in
Haftung genommen werden kann. Die für die Montage erforderlichen
Montagemittel wie Fundamente, Bodenhülsen, Schrauben,
Dübel usw. sind nicht im Lieferumfang enthalten. Eine behördliche
Genehmigungsversagung ist kein Umtausch- / Rückgabegrund.

Wichtiger Warnhinweis (Vertragsbestandteil):
Beachten Sie unbedingt, ab Windstärke 8 alle Inlaids (Flaggen,
Fahnen, Banner, etc.) und nicht am Boden oder an der Wand
verankerte Displaysysteme sowie Fahnenmasten einzuholen.
Alle freistehenden und nicht befestigte Systeme müssen ebenfalls
aus der Gefahrenzone entfernt werden. WERA Anhängeraufbauten
dürfen nicht im Straßenverkehr bewegt werden. Wir
weisen auch hier ausdrücklich darauf hin, dass die WD GmbH -
Werbung & Design nicht für Genehmigungen, Statik und statische
Vorschriften zuständig ist oder in Haftung genommen werden
kann.
WERA-Garantie und Sicherheitsanforderungen für den Käufer
Sie erhalten auf unsere WERA-48,3 mm Rahmenprodukte 5
Jahre Garantie auf alle Rohr- und Verbindungsteile aus Aluminium
und Aluminiumguss. Diese Garantie gilt ausschließlich bei
sach- und fachgerechter Behandlung und Montage/Aufbau durch
ausgebildete Fachmonteure des Metallhandwerkes.

8.) Vorzeitige Kündigung
1) Soweit WD eine Werkleistung erbringt und der Vertragspartner
den Vertrag im Konzeptionsstadium zu beenden wünscht, gilt für
den Fall, dass ein Kündigungsrecht vereinbart ist, eine nach Aufwand
entsprechend reduzierte Vergütung zur Aufwandsentschädigung
als vereinbart. Im Übrigen gilt § 649 BGB. Beauftragte
Dienstleistungen und notwenige Fremdkosten sind stets zu
erstatten.
(2) Alle Nutzungsrechte verbleiben im Falle einer vorzeitigen
Kündigung bei WD.

9.) Mängelrüge und Gewährleistung
Der Vertragspartner hat die Leistung und die Abrechnung unverzüglich
zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich
schriftlich bei WD zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger
Prüfung nicht sogleich entdeckt werden können, sind WD unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich und spezifiziert mitzuteilen.

10.) Inhaltsverantwortlichkeit
1) WD ist zur Rechtsberatung weder berechtigt noch verpflichtet.
Der Vertragspartner ist für das Endprodukt verantwortlich. Er hat
vor der Verwendung von Gestaltungen zu prüfen, ob diese in
seiner Branche eventuell gegen Normen Straf-, Jugendschutz-,
Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs-, Datenschutzrecht
oder sonstige Gesetze verstoßen können. Bei der
Gestaltung von Logos oder Namen hat der Vertragspartner eventuell
entgegenstehende fremde Marken-, Titel- oder Namensrechte
selbst abzuklären.
(2) Soweit der Vertragspartner WD Inhalte anliefert oder Vorgaben
hinsichtlich der Gestaltung der zu erstellenden Gestaltungselemente
macht, hat er WD von hieraus resultierenden Schäden
(insbesondere bei einer vom Vertragspartner versäumten Abklärung
von Urheber- und Lizenzrechten) freizuhalten.
(3) Soweit der Vertragspartner Inhalte in elektronischer Form
anliefert, die mit schädlichen Programmen (z.B. Computerviren)
infiziert sind, haftet er WD für hieraus resultierende Schäden.

11.) Allgemeine Haftungsbegrenzung
(1) Schadensersatzansprüche gegen WD sind ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, die
Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder des Körpers
bzw. der Gesundheit einer Person vorliegt. Gleiches gilt, soweit
der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt
wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren
und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt. Die Haftung
nach dem ProdHG bleibt unberührt.

12.) Geheimhaltung
(1) WD wird alle Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, die
im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses zugänglich
werden, vertraulich behandeln.
(2) Soweit WD im Einzelfall einen Subunternehmer mit der Erbringung
einer Teilleistung beauftragt, wird WD diese Verpflichtung
weiterreichen.

13.) Namensnennung und Referenzen
(1) WD ist in den von WD erstellten Produkten und gestalteten
Werbemitteln in geeigneter und üblicher Form namentlich als
Urheber bzw. Produzent zu nennen, soweit nichts anderes vereinbart
ist oder WD dies nicht ausdrücklich ablehnt. Die Ablehnung
kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.
(2) WD ist berechtigt, den Vertragspartner in seinen Werbemitteln
als Referenzkunden zu benennen, soweit nichts anderes vereinbart
wird.

14.) Textform
(1) Rechtsgestaltende Erklärungen gegenüber WD sowie Vertragsänderungen
bedürfen der Schriftform oder eines Telefax.

15.) Lieferung und Lieferzeit
(1) Lieferungen erfolgen ab Werk.
(2) Von der WD GmbH in Aussicht gestellte Fristen und Termine
für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei
denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin
zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde,
beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt
der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit
dem Transport beauftragten Dritten.
(3) Die WD GmbH kann – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug
des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von
Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Lieferund
Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der
Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen der WD
GmbH gegenüber nicht nachkommt.
(4) Die WD GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung
oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt
oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht
vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art,
Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen,
Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel
an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten
bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen,
behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende,
nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten)
verursacht worden sind, die die WD GmbH nicht zu vertreten
hat. Sofern solche Ereignisse der WD GmbH die Lieferung
oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen
und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist
die WD GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen
vorübergehender Dauer verlängern sich die Lieferoder
Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine
um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der
Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht
zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung
gegenüber der WD GmbH vom Vertrag zurücktreten.
(5) Die WD GmbH ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die
Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen
Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen
bestellten Ware sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch
kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen
(es sei denn, die WD GmbH erklärt sich zur Übernahme dieser
Kosten bereit).
(6)Gerät die WD GmbH mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug
oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem
Grunde, unmöglich, so ist die Haftung der WD GmbH auf
Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser AGB beschränkt.

16.) Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang,
Abnahme
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich
beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische
Person öffentlichen Rechts handelt, Freiburg i.Br. Das Vertragsverhältnis
unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Schuldet die WD auch die
Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu
erfolgen hat.
(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen
Ermessen der WD.
(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes
(wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich
ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies
gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die WD noch andere
Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen
hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines
Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die
Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der
Liefergegenstand versandbereit ist und die WD dies dem Auftraggeber
angezeigt hat.
(4) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Bei
Lagerung durch die WD betragen die Lagerkosten 0,25% des
Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro
abgelaufener Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis
weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
(5) Die Sendung wird von der WD nur auf ausdrücklichen Wunsch
des Auftraggebers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl,
Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare
Risiken versichert.
(6) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als
abgenommen, wenn die Lieferung und, sofern die WD auch die
Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist, die WD
dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion
nach diesem Punkt 16.(6) mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert
hat, seit der Lieferung oder Installation zehn Werktage
vergangen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung der Kaufsache
begonnen hat (z.B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen
hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation fünf
Werktage vergangen sind, und der Auftraggeber die Abnahme
innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen
eines der WD angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache
unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen
hat.

17.) Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der
WD GmbH.

18.) Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
 
Stand: 28.04.2016